Novelle zum Bundesmuseen‑Gesetz – Erhöhung der Grundfinanzierung und neue Regelungen ab 2005
Ministerialentwurf vom 15.09.2004Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesmuseen‑Gesetz 2002: Er erhöht die jährliche Grundfinanzierung der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek ab dem 1. Jänner 2005 und führt einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten dieser Änderungen sowie einer überarbeiteten Anlage A regelt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/16/2004XXII
Museum
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesmuseen‑Gesetz 2002: Er erhöht die jährliche Grundfinanzierung der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek ab dem 1. Jänner 2005 und führt einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten dieser Änderungen sowie einer überarbeiteten Anlage A regelt.Schwerpunkte
- Die jährliche Grundfinanzierung der Bundesmuseen wird ab dem 1. Jänner 2005 auf 69,732,502 € erhöht (vorher 68,748,502 €).
- Die jährliche Grundfinanzierung der Österreichischen Nationalbibliothek wird ab dem 1. Jänner 2005 auf 20,778,000 € erhöht (vorher 20,602,000 €).
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