<!--[-->Novelle des Umweltförderungsgesetzes – Finanzrahmen & Klimaschutz für Siedlungswasserwirtschaft<!--]-->
Novelle des Umweltförderungsgesetzes – Finanzrahmen & Klimaschutz für Siedlungswasserwirtschaft
Ministerialentwurf vom 06.09.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Umweltförderungsgesetz, um den Förderrahmen für die Siedlungswasserwirtschaft von 2005‑2008 auf 218 Mio. € pro Jahr festzulegen, nicht genutzte Mittel wiederzuverwenden und neue Klimaschutz‑Mechanismen zu integrieren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/7/2004XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Umweltförderungsgesetz, um den Förderrahmen für die Siedlungswasserwirtschaft von 2005‑2008 auf 218 Mio. € pro Jahr festzulegen, nicht genutzte Mittel wiederzuverwenden und neue Klimaschutz‑Mechanismen zu integrieren.

Schwerpunkte

  • Der jährliche Förderrahmen für die Siedlungswasserwirtschaft wird von 2005 bis 2008 auf je 218,019 Mio. € festgelegt.
  • Nicht genutzte Fördermittel aus früheren Zusagen können künftig wiederverwendet werden, wodurch die Finanzplanung stabiler wird.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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