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Investitionsschutzabkommen Österreich‑Kambodscha
Ministerialentwurf vom 27.09.2004

Zusammenfassung

Österreich und Kambodscha wollen ein Investitionsschutzabkommen schließen, das Investitionen fördert, Diskriminierung verhindert und klare Regeln für Enteignungen, Zahlungsverkehr und Streitbeilegung festlegt. Das Abkommen muss vom Nationalrat und Bundesrat ratifiziert werden und gilt zunächst zehn Jahre.
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten9/28/2004XXII
internationales Abkommen

Zusammenfassung

Österreich und Kambodscha wollen ein Investitionsschutzabkommen schließen, das Investitionen fördert, Diskriminierung verhindert und klare Regeln für Enteignungen, Zahlungsverkehr und Streitbeilegung festlegt. Das Abkommen muss vom Nationalrat und Bundesrat ratifiziert werden und gilt zunächst zehn Jahre.

Schwerpunkte

  • Das Abkommen definiert die grundlegenden Begriffe wie „Investor“, „Investment“ und legt fest, dass es für alle Investitionen gilt, die vor oder nach Inkrafttreten getätigt werden.
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich zu Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung, also zu einer nicht‑diskriminierenden Behandlung von Investoren aus dem jeweils anderen Land.
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Ferrero-Waldner Benita, Dr.

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