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Neustrukturierung des österreichischen Filmförderungsrechts
Ministerialentwurf vom 27.09.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Filmförderungsgesetz: Er definiert das Filminstitut neu, führt ein Beratungsgremium (Filmrat) ein, ordnet Aufsichts‑ und Projektkommissionen um und legt Sperrfristen für die Auswertung geförderter Filme fest.
Bundeskanzleramt9/28/2004XXII
Kunst
Kulturpolitik

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Filmförderungsgesetz: Er definiert das Filminstitut neu, führt ein Beratungsgremium (Filmrat) ein, ordnet Aufsichts‑ und Projektkommissionen um und legt Sperrfristen für die Auswertung geförderter Filme fest.

Schwerpunkte

  • Das Filminstitut wird als bundesweite Einrichtung definiert, die Filmproduktion, -vermarktung und kulturelle Qualität fördert.
  • Ziel der Filmförderung ist die Herstellung, Verbreitung und internationale Anerkennung österreichischer Filme sowie die Stärkung des Films als Wirtschaftsfaktor.
Image of politician Gorbach Hubert © Parlamentsdirektion

Gorbach Hubert

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