Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Filmförderungsgesetz: Er definiert das Filminstitut neu, führt ein Beratungsgremium (Filmrat) ein, ordnet Aufsichts‑ und Projektkommissionen um und legt Sperrfristen für die Auswertung geförderter Filme fest.Bundeskanzleramt9/28/2004XXII
Kunst
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Filmförderungsgesetz: Er definiert das Filminstitut neu, führt ein Beratungsgremium (Filmrat) ein, ordnet Aufsichts‑ und Projektkommissionen um und legt Sperrfristen für die Auswertung geförderter Filme fest.Schwerpunkte
- Das Filminstitut wird als bundesweite Einrichtung definiert, die Filmproduktion, -vermarktung und kulturelle Qualität fördert.
- Ziel der Filmförderung ist die Herstellung, Verbreitung und internationale Anerkennung österreichischer Filme sowie die Stärkung des Films als Wirtschaftsfaktor.
Dokumente (PDFs)
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