Zusammenfassung
Der Entwurf reformiert das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, indem er zentrale Gremien umbenennt, neue Organe schafft und Zuständigkeiten zwischen Trägerkonferenz und Verbandsvorstand neu verteilt.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz9/30/2004XXII
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf reformiert das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, indem er zentrale Gremien umbenennt, neue Organe schafft und Zuständigkeiten zwischen Trägerkonferenz und Verbandsvorstand neu verteilt.Schwerpunkte
- Der Ausdruck „Verwaltungsrat“ wird durch „Verbandsvorstand“ ersetzt, wodurch das bisherige leitende Gremium neu benannt wird.
- Der Begriff „Verwaltungsrat“ wird in § 31 Abs. 5a durch „Trägerkonferenz“ ersetzt, sodass die Trägerkonferenz künftig die Aufgaben übernimmt.
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