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Außenhandelsgesetz 2004 – Neuer Rahmen für Exportkontrollen
Ministerialentwurf vom 04.10.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf des Außenhandelsgesetzes 2004 passt das österreichische Exportkontrollrecht an EU‑ und völkerrechtliche Vorgaben an, führt neue Lizenz‑ und Meldepflichten ein und erweitert die Definition von Vermittlung und technischer Unterstützung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/5/2004XXII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf des Außenhandelsgesetzes 2004 passt das österreichische Exportkontrollrecht an EU‑ und völkerrechtliche Vorgaben an, führt neue Lizenz‑ und Meldepflichten ein und erweitert die Definition von Vermittlung und technischer Unterstützung.

Schwerpunkte

  • Das neue Außenhandelsgesetz 2004 schafft die gesetzliche Grundlage für die Kontrolle von Exporten, Importen und Durchfuhr von Gütern, die für militärische oder terroristische Zwecke verwendet werden können.
  • Für bestimmte Chemikalien (Listen 1 und 2) und andere sensible Güter ist eine Bewilligung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit erforderlich; die Bewilligung wird nur erteilt, wenn acht sicherheits‑ und menschenrechtliche Kriterien erfüllt sind.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


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