<!--[-->Neuregelung der Blutspende‑ und Blutdepotverordnung zur EU‑Richtlinie 2002/98/EG<!--]-->
Neuregelung der Blutspende‑ und Blutdepotverordnung zur EU‑Richtlinie 2002/98/EG
Ministerialentwurf vom 04.10.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Standards für Blutspenden um: er erweitert den Geltungsbereich, fordert ein Qualitätssicherungssystem, legt Meldepflichten für ernste Zwischenfälle fest und bestimmt Kontrollen durch die Bezirksverwaltungsbehörden.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/5/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Standards für Blutspenden um: er erweitert den Geltungsbereich, fordert ein Qualitätssicherungssystem, legt Meldepflichten für ernste Zwischenfälle fest und bestimmt Kontrollen durch die Bezirksverwaltungsbehörden.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des Blutsicherheitsgesetzes wird auf therapeutische Blutspenden und Eigenblutspenden ausgeweitet.
  • Alle Blutspendeeinrichtungen müssen ein Qualitätssicherungssystem nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis führen, inkl. Handbuch, SOPs und jährlicher Aktualisierung.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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