Erweiterung des Schulunterrichtsgesetzes: Berufsorientierung & Frühwarnsystem
Ministerialentwurf vom 04.10.2004Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Schulunterrichtsgesetz um eine individuelle Berufsorientierung, ein erweitertes Frühwarnsystem und Anpassungen bei der Aufsicht, die ab 1. Jänner 2005 gelten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/5/2004XXII
Primarstufe
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Schulunterrichtsgesetz um eine individuelle Berufsorientierung, ein erweitertes Frühwarnsystem und Anpassungen bei der Aufsicht, die ab 1. Jänner 2005 gelten.Schwerpunkte
- Schüler*innen der letzten Schulstufe bzw. der 4. Klasse einer höheren Schule können bis zu fünf Tage für eine individuelle Berufsorientierung vom Unterricht befreit werden; die Genehmigung erfolgt durch den Klassenvorstand nach Abwägung von schulischem Fortschritt und beruflicher Orientierung.
- Ein neues Frühwarnsystem soll bei drohender schlechter Leistung die Erziehungsberechtigten unverzüglich informieren und ein beratendes Gespräch zwischen Lehrkraft, Schüler*in und Eltern ermöglichen.
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