3. SVÄG 2004 – Reform des österreichischen Sozialversicherungssystems
Ministerialentwurf vom 06.10.2004Zusammenfassung
Der Entwurf 3. SVÄG 2004 ändert das Sozialversicherungssystem: Geringfügigkeitsgrenze, Selbstversicherung, neue Kostenzuschüsse für Teilchen‑Tumor‑Therapien, erweiterter Unfallversicherungsschutz und eine Dienstgeberabgabe von 16,10 % zur Finanzierung von Kranken‑ und Pensionsversicherung.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/7/2004XXII
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf 3. SVÄG 2004 ändert das Sozialversicherungssystem: Geringfügigkeitsgrenze, Selbstversicherung, neue Kostenzuschüsse für Teilchen‑Tumor‑Therapien, erweiterter Unfallversicherungsschutz und eine Dienstgeberabgabe von 16,10 % zur Finanzierung von Kranken‑ und Pensionsversicherung.Schwerpunkte
- Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze und einer optionalen Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte, damit Personen mit Einkommen unter ca. 316 €/Monat die Möglichkeit haben, sich freiwillig zu versichern.
- Klarstellung der Regelungen zur Mehrfachversicherung: Sach‑ und Barleistungen dürfen nur einmal pro Versicherungsfall gewährt werden; die Reihenfolge der zuständigen Träger bleibt unverändert.
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