<!--[-->3. SVÄG 2004 – Reform des österreichischen Sozialversicherungssystems<!--]-->
3. SVÄG 2004 – Reform des österreichischen Sozialversicherungssystems
Ministerialentwurf vom 06.10.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf 3. SVÄG 2004 ändert das Sozialversicherungssystem: Geringfügigkeitsgrenze, Selbstversicherung, neue Kostenzuschüsse für Teilchen‑Tumor‑Therapien, erweiterter Unfallversicherungsschutz und eine Dienstgeberabgabe von 16,10 % zur Finanzierung von Kranken‑ und Pensionsversicherung.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/7/2004XXII
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf 3. SVÄG 2004 ändert das Sozialversicherungssystem: Geringfügigkeitsgrenze, Selbstversicherung, neue Kostenzuschüsse für Teilchen‑Tumor‑Therapien, erweiterter Unfallversicherungsschutz und eine Dienstgeberabgabe von 16,10 % zur Finanzierung von Kranken‑ und Pensionsversicherung.

Schwerpunkte

  • Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze und einer optionalen Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte, damit Personen mit Einkommen unter ca. 316 €/Monat die Möglichkeit haben, sich freiwillig zu versichern.
  • Klarstellung der Regelungen zur Mehrfachversicherung: Sach‑ und Barleistungen dürfen nur einmal pro Versicherungsfall gewährt werden; die Reihenfolge der zuständigen Träger bleibt unverändert.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



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