<!--[-->Patientenverfügungs‑Gesetz – Regelungen zur Vorab‑Einwilligung in medizinische Maßnahmen<!--]-->
Patientenverfügungs‑Gesetz – Regelungen zur Vorab‑Einwilligung in medizinische Maßnahmen
Ministerialentwurf vom 12.10.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt die Patienten‑ und Patientinnenverfügung als Vorab‑Einwilligung in medizinische Maßnahmen. Er definiert Gültigkeits‑ und Formvorschriften, legt fest, wann die Verfügung verbindlich ist und wann sie nur als Orientierungshilfe dient, und bestimmt Erneuerungs‑ und Widerrufsregeln.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/13/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt die Patienten‑ und Patientinnenverfügung als Vorab‑Einwilligung in medizinische Maßnahmen. Er definiert Gültigkeits‑ und Formvorschriften, legt fest, wann die Verfügung verbindlich ist und wann sie nur als Orientierungshilfe dient, und bestimmt Erneuerungs‑ und Widerrufsregeln.

Schwerpunkte

  • Eine Patienten‑/Patientinnenverfügung ist eine Willenserklärung, die wirksam wird, sobald die Person nicht mehr ein‑, urteil‑ oder kommunikationsfähig ist.
  • Die Erklärung ist nur gültig, wenn sie freiwillig, ernsthaft und ohne Zwang abgegeben wird und die Einsichts‑ und Urteilsfähigkeit des Erstellers zum Zeitpunkt der Abgabe nachgewiesen ist.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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