Einführung eines Vormerksystems und Änderungen im Führerscheingesetz
Ministerialentwurf vom 21.10.2004Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein neues Vormerksystem für besonders gefährliche Verkehrsdelikte ein und legt bei Wiederholung spezielle Maßnahmen sowie mögliche Lizenzentziehungen fest. Zusätzlich werden Regelungen für Heereslenkberechtigungen und diverse technische Anpassungen am Führerscheingesetz vorgenommen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/22/2004XXII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein neues Vormerksystem für besonders gefährliche Verkehrsdelikte ein und legt bei Wiederholung spezielle Maßnahmen sowie mögliche Lizenzentziehungen fest. Zusätzlich werden Regelungen für Heereslenkberechtigungen und diverse technische Anpassungen am Führerscheingesetz vorgenommen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neues Vormerksystem (§ 30a) wird eingeführt, das 13 besonders gefährliche Delikte im Führerscheinregister vermerkt.
- Bei zwei oder mehr Vormerkdelikten in Tateinheit oder bei einer zweiten Vormerkung wird eine besondere Maßnahme (z. B. Nachschulung) angeordnet.
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