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Stärkung der Pfandbrief‑Deckung und Einführung eines zentralen Registers
Ministerialentwurf vom 02.11.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Pfandbrief‑Sicherheit durch neue Deckungsregeln, erlaubt Derivate als Sicherheiten und richtet ein zentrales Register ein. Die meisten Bestimmungen gelten ab 1. Juli 2005.
Bundesministerium für Finanzen11/3/2004XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Pfandbrief‑Sicherheit durch neue Deckungsregeln, erlaubt Derivate als Sicherheiten und richtet ein zentrales Register ein. Die meisten Bestimmungen gelten ab 1. Juli 2005.

Schwerpunkte

  • Einführung einer obligatorischen Überdeckung von 2 % des Nennwerts sowie die Möglichkeit, den Barwert als Deckungsmaßstab zu verwenden.
  • Derivate dürfen als Deckungswerte genutzt werden, wenn sie zur Reduzierung von Zins‑ und Währungsrisiken dienen; der Vertragspartner wird den Pfandbriefgläubigern gleichgestellt.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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