Ratifizierung des EU‑Verfassungsvertrags – Verfahren im Nationalrat und Bundesrat
Ministerialentwurf vom 21.11.2004Zusammenfassung
Der Entwurf regelt das Ratifizierungsverfahren des Europäischen Verfassungsvertrags: Nationalrat und Bundesrat müssen jeweils mit Zweidrittelmehrheit zustimmen, und der Vertrag wird nicht als verfassungsändernd bezeichnet.Bundeskanzleramt11/22/2004XXII
internationales Abkommen
Zusammenfassung
Der Entwurf regelt das Ratifizierungsverfahren des Europäischen Verfassungsvertrags: Nationalrat und Bundesrat müssen jeweils mit Zweidrittelmehrheit zustimmen, und der Vertrag wird nicht als verfassungsändernd bezeichnet.Schwerpunkte
- Der Entwurf legt fest, dass der EU‑Verfassungsvertrag nur mit Genehmigung des Nationalrats und des Bundesrates abgeschlossen werden darf.
- Die Genehmigung im Nationalrat erfordert mindestens die Hälfte aller Abgeordneten und eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
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