Veterinärrechtsänderung 2005 – EU‑Anpassungen, Hormongebot & erweiterte Tierseuchen‑Überwachung
Ministerialentwurf vom 13.12.2004Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Veterinärgesetze, um EU‑Richtlinien zu erfüllen, die Zuständigkeit für Strafverfahren zu klären, Hormone und β‑Agonisten zu verbieten und neue Überwachungsinstrumente (Milchanalysen) einzuführen; gleichzeitig werden neue Bienenkrankheiten aufgenommen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/14/2004XXII
Tierschutz
Tiermedizin
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Veterinärgesetze, um EU‑Richtlinien zu erfüllen, die Zuständigkeit für Strafverfahren zu klären, Hormone und β‑Agonisten zu verbieten und neue Überwachungsinstrumente (Milchanalysen) einzuführen; gleichzeitig werden neue Bienenkrankheiten aufgenommen.Schwerpunkte
- Der Entwurf legt fest, dass Strafverfahren wegen Verletzung von Melde‑, Mitwirkungs‑ und Auskunftspflichten im Tierseuchengesetz bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes des Betroffenen geführt werden.
- Das Tierarzneimittelkontrollgesetz wird dahingehend geändert, dass Hormone, thyreostatische Stoffe und β‑Agonisten künftig verboten sind und nur noch unter strenger Verordnungsermächtigung verwendet werden dürfen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.