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Novelle des Arbeitszeitgesetzes für Kraftfahrzeuglenker
Ministerialentwurf vom 19.12.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Arbeitszeitgesetz an die EU‑Lenker‑Richtlinie an: Er erweitert den Geltungsbereich auf Kraftfahrzeuglenker, führt klare Ruhe‑ und Nachtarbeitsregelungen ein, legt Informationspflichten für Arbeitgeber fest und ergänzt das Strafkatalog um neue Verstöße.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/20/2004XXII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Arbeitszeitgesetz an die EU‑Lenker‑Richtlinie an: Er erweitert den Geltungsbereich auf Kraftfahrzeuglenker, führt klare Ruhe‑ und Nachtarbeitsregelungen ein, legt Informationspflichten für Arbeitgeber fest und ergänzt das Strafkatalog um neue Verstöße.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes wird auf Fahrer von Kraftfahrzeugen ausgeweitet, die im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.
  • Für Fahrten von mehr als sechs bis neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten; die Pause muss spätestens nach sechs Stunden erfolgen.
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Bartenstein Martin, Dr.

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