Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Arbeitszeitgesetz an die EU‑Lenker‑Richtlinie an: Er erweitert den Geltungsbereich auf Kraftfahrzeuglenker, führt klare Ruhe‑ und Nachtarbeitsregelungen ein, legt Informationspflichten für Arbeitgeber fest und ergänzt das Strafkatalog um neue Verstöße.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/20/2004XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Arbeitszeitgesetz an die EU‑Lenker‑Richtlinie an: Er erweitert den Geltungsbereich auf Kraftfahrzeuglenker, führt klare Ruhe‑ und Nachtarbeitsregelungen ein, legt Informationspflichten für Arbeitgeber fest und ergänzt das Strafkatalog um neue Verstöße.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes wird auf Fahrer von Kraftfahrzeugen ausgeweitet, die im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.
- Für Fahrten von mehr als sechs bis neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten; die Pause muss spätestens nach sechs Stunden erfolgen.
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