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Dienstleistungsscheck für geringfügige Haushaltstätigkeiten
Ministerialentwurf vom 22.12.2004

Zusammenfassung

Das Gesetz über den Dienstleistungsscheck ermöglicht die Bezahlung von kurzzeitigen Haushaltsjobs mit einem speziellen Scheck, legt Sozialversicherungsbeiträge fest und soll Schwarzarbeit reduzieren.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/23/2004XXII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Gesetz über den Dienstleistungsscheck ermöglicht die Bezahlung von kurzzeitigen Haushaltsjobs mit einem speziellen Scheck, legt Sozialversicherungsbeiträge fest und soll Schwarzarbeit reduzieren.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst befristete Arbeitsverhältnisse im privaten Haushalt, die höchstens einen Monat dauern und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.
  • Arbeitgeber zahlen das Entgelt über Dienstleistungsschecks, die das Arbeitsentgelt, den Unfallversicherungsbeitrag und einen kleinen Verwaltungskostenanteil (0,6 % des Entgelts) enthalten.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


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