<!--[-->Neuregelungen zur MV‑Kassenauswahl und Beitragszeitraum bei geringfügigen Beschäftigungen<!--]-->
Neuregelungen zur MV‑Kassenauswahl und Beitragszeitraum bei geringfügigen Beschäftigungen
Ministerialentwurf vom 14.02.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert mehrere Sozialversicherungsgesetze, führt ein Zuweisungsverfahren für nicht ausgewählte MV‑Kassen ein und gibt Arbeitgebern die Wahl, Beiträge aus geringfügigen Beschäftigungen monatlich oder jährlich zu überweisen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/15/2005XXII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert mehrere Sozialversicherungsgesetze, führt ein Zuweisungsverfahren für nicht ausgewählte MV‑Kassen ein und gibt Arbeitgebern die Wahl, Beiträge aus geringfügigen Beschäftigungen monatlich oder jährlich zu überweisen.

Schwerpunkte

  • Der Arbeitgeber kann wählen, ob er die Abfertigungsbeiträge aus geringfügigen Beschäftigungen monatlich oder jährlich überweist; ein Wechsel ist nur zum Jahresende zulässig.
  • Wird innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses keine MV‑Kasse gewählt, leitet die Krankenkasse ein Zuweisungsverfahren ein und weist den Arbeitgeber einer MV‑Kasse zu.
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.