Zusammenfassung
Das SP‑V‑Gesetz verpflichtet den Verkehrsminister, vor Änderungen am Hochstraßennetz eine umfassende Umwelt‑ und Nutzenprüfung durchzuführen, bei der Öffentlichkeit, Umweltstellen und Nachbarstaaten beteiligt werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/15/2005XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Das SP‑V‑Gesetz verpflichtet den Verkehrsminister, vor Änderungen am Hochstraßennetz eine umfassende Umwelt‑ und Nutzenprüfung durchzuführen, bei der Öffentlichkeit, Umweltstellen und Nachbarstaaten beteiligt werden.Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert das bundesweite hochrangige Verkehrswegenetz, das Hochleistungsstrecken, Wasserstraßen und Bundesstraßen umfasst.
- Vor jeder geplanten Netzveränderung muss der Minister eine strategische Prüfung durchführen, die Nutzen, Umweltfolgen und Alternativen berücksichtigt.
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