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Novellierung des Scheidemünzengesetzes zur EU‑Anpassung
Ministerialentwurf vom 01.03.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Scheidemünzengesetz an die EU‑Verordnung zu Euro‑Medaillen an, führt neue Verbote und Strafbestimmungen ein und legt das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2005 fest.
Bundesministerium für Finanzen3/2/2005XXII
Währungsbeziehungen

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Scheidemünzengesetz an die EU‑Verordnung zu Euro‑Medaillen an, führt neue Verbote und Strafbestimmungen ein und legt das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2005 fest.

Schwerpunkte

  • Der Text von § 15 Abs. 2 wird lediglich redaktionell angepasst, um die Formulierung zu aktualisieren.
  • Die Verbotsbestimmung wird auf Medaillen und Münzstücke beschränkt, die den Euro‑Münzen ähnlich sind (Sammlermünzen, Schilling‑ und Groschenmünzen, Handelsmünzen).
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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