Steuer- und Zollreform 2005 – Einführung e‑Zoll und Verhinderung von Doppelbegünstigungen
Ministerialentwurf vom 02.03.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Einkommensteuergesetz, das EG‑Amtshilfegesetz, das EU‑Quellensteuergesetz und das Zollrechts‑Durchführungsgesetz. Ziel ist die Vermeidung von Doppelbegünstigungen, die Angleichung an aktuelle EU‑Richtlinien und die Einführung eines einheitlichen elektronischen Zollverfahrens (e‑Zoll).Bundesministerium für Finanzen3/3/2005XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Einkommensteuergesetz, das EG‑Amtshilfegesetz, das EU‑Quellensteuergesetz und das Zollrechts‑Durchführungsgesetz. Ziel ist die Vermeidung von Doppelbegünstigungen, die Angleichung an aktuelle EU‑Richtlinien und die Einführung eines einheitlichen elektronischen Zollverfahrens (e‑Zoll).Schwerpunkte
- Das Einkommensteuergesetz wird dahingehend geändert, dass Anträge künftig über die Formulierung ‚Auf Grund eines in der Steuererklärung gestellten Antrages‘ gestellt werden und bei Überführung von Wirtschaftsgütern ins Inland die fortgeschriebenen Buchwerte maßgeblich sind.
- Beiträge zu betrieblichen Kollektivversicherungen dürfen nicht doppelt als Sonderausgaben und als Prämie nach § 108a geltend gemacht werden.
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