Informationsweiterverwendungsgesetz – Regelung zur Wiederverwendung öffentlicher Dokumente
Ministerialentwurf vom 23.03.2005Zusammenfassung
Der Entwurf eines Informationsweiterverwendungsgesetzes schafft einen rechtlichen Rahmen für die Wiederverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen, regelt Antragsverfahren, mögliche Entgelte und schließt bestimmte Ausnahmen ein.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/24/2005XXII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Der Entwurf eines Informationsweiterverwendungsgesetzes schafft einen rechtlichen Rahmen für die Wiederverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen, regelt Antragsverfahren, mögliche Entgelte und schließt bestimmte Ausnahmen ein.Schwerpunkte
- Das Gesetz hat das Ziel, die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen zu erleichtern, um neue Informationsprodukte und -dienste zu fördern.
- Der Geltungsbereich umfasst alle Dokumente, die von öffentlichen Stellen im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags erstellt wurden; andere Rechtsvorschriften zum Zugang bleiben unverändert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.