<!--[-->Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2005 – umfassende Reform der Sozialversicherung<!--]-->
Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2005 – umfassende Reform der Sozialversicherung
Ministerialentwurf vom 31.03.2005

Zusammenfassung

Das SRÄG 2005 bündelt Reformen im Sozialversicherungsrecht: Vollversicherung für Rehabilitanden, Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze, neue Dienstgeberabgabe, Endung der Krankenversicherung für Kinderbetreuungsgeldbezieher und Erhöhung des Schwerversehrtengeldes.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/1/2005XXII
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Das SRÄG 2005 bündelt Reformen im Sozialversicherungsrecht: Vollversicherung für Rehabilitanden, Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze, neue Dienstgeberabgabe, Endung der Krankenversicherung für Kinderbetreuungsgeldbezieher und Erhöhung des Schwerversehrtengeldes.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt eine Vollversicherung für Personen ein, die an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen.
  • Die Geringfügigkeitsgrenze wird im B‑KUVG eingeführt und ersetzt die bisherige Mindestbeitragsgrundlage.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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