Erweiterung des Zugangs und neue Qualitätsregeln für die Berufsreifeprüfung
Ministerialentwurf vom 05.05.2005Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Zugang zur Berufsreifeprüfung, führt neue Prüfungsoptionen ein und schafft ein Anerkennungsverfahren für Lehrgänge der Erwachsenenbildung. Die Änderungen treten am 1. September 2005 in Kraft und verursachen keine zusätzlichen Kosten für den Staat.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/6/2005XXII
Sekundarstufe
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Zugang zur Berufsreifeprüfung, führt neue Prüfungsoptionen ein und schafft ein Anerkennungsverfahren für Lehrgänge der Erwachsenenbildung. Die Änderungen treten am 1. September 2005 in Kraft und verursachen keine zusätzlichen Kosten für den Staat.Schwerpunkte
- Meister‑ und Befähigungsprüfungen werden als zulässige Vorbildung in die Zugangsbedingungen zur Berufsreifeprüfung aufgenommen.
- Kandidaten können eine Teilprüfung über ein Thema ablegen, das sowohl ihrem Berufsfeld als auch dem Ausbildungsziel einer höheren Schule entspricht.
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