<!--[-->Durchführung der EU‑Bio‑Verordnung – neues Kontrollsystem und höhere Strafen<!--]-->
Durchführung der EU‑Bio‑Verordnung – neues Kontrollsystem und höhere Strafen
Ministerialentwurf vom 19.04.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein bundesweites Kontrollsystem für die EU‑Bio‑Verordnung ein, legt Zuständigkeiten fest, erhebt Gebühren und erhöht Strafrahmen bei Verstößen. Inkrafttreten ist 1. Januar 2006, mit Teilregelungen bereits ab 1. Juli 2005.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/20/2005XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein bundesweites Kontrollsystem für die EU‑Bio‑Verordnung ein, legt Zuständigkeiten fest, erhebt Gebühren und erhöht Strafrahmen bei Verstößen. Inkrafttreten ist 1. Januar 2006, mit Teilregelungen bereits ab 1. Juli 2005.

Schwerpunkte

  • Ein bundesweit einheitliches Kontrollsystem wird geschaffen; private, akkreditierte Kontrollstellen führen die Kontrollen durch und werden von den zuständigen Behörden überwacht.
  • Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist für die Kontrolle von Betriebsmitteln aus biologischer Landwirtschaft zuständig; dabei gelten die §§ 7‑16 des Bio‑Durchführungsgesetzes sinngemäß.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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