Umbenennung von „Leibesübungen“ zu „Bewegung und Sport“ und Fristregelung für Ausführungsgesetze
Ministerialentwurf vom 08.05.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesgesetz für land‑ und forstwirtschaftliche Berufsschulen: Der alte Fachbegriff „Leibesübungen“ wird durch „Bewegung und Sport“ ersetzt und eine einjährige Frist für die Länder eingeführt, Ausführungsgesetze zu § 3 zu erlassen. Es entstehen keine Kosten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/9/2005XXII
Primarstufe
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesgesetz für land‑ und forstwirtschaftliche Berufsschulen: Der alte Fachbegriff „Leibesübungen“ wird durch „Bewegung und Sport“ ersetzt und eine einjährige Frist für die Länder eingeführt, Ausführungsgesetze zu § 3 zu erlassen. Es entstehen keine Kosten.Schwerpunkte
- Der Begriff „Leibesübungen“ wird durch die zeitgemäße Bezeichnung „Bewegung und Sport“ ersetzt, um das Fach moderner und verständlicher zu benennen.
- Ein neuer Absatz legt fest, dass die Länder die Ausführungsgesetze zu § 3 innerhalb eines Jahres nach Kundmachung des Bundesgesetzes erlassen müssen.
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