Umbenennung von „Leibeserziehung“ zu „Bewegung und Sport“ im Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige
Ministerialentwurf vom 08.05.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige und ersetzt den veralteten Begriff „Leibeserziehung“ durch „Bewegung und Sport“. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2006 vorgesehen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/9/2005XXII
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige und ersetzt den veralteten Begriff „Leibeserziehung“ durch „Bewegung und Sport“. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2006 vorgesehen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.Schwerpunkte
- Der Begriff „Leibeserziehung“ im § 27 Abs. 2 wird durch „Bewegung und Sport“ ersetzt.
- Die Regelung tritt am 1. September 2006 in Kraft (siehe § 69 Abs. 4).
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