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Umbenennung von „Leibeserziehung“ zu „Bewegung und Sport“ im Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige
Ministerialentwurf vom 08.05.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige und ersetzt den veralteten Begriff „Leibeserziehung“ durch „Bewegung und Sport“. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2006 vorgesehen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/9/2005XXII
Bildung
Gesundheit
Wirtschaft
Kulturpolitik

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige und ersetzt den veralteten Begriff „Leibeserziehung“ durch „Bewegung und Sport“. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2006 vorgesehen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Leibeserziehung“ im § 27 Abs. 2 wird durch „Bewegung und Sport“ ersetzt.
  • Die Regelung tritt am 1. September 2006 in Kraft (siehe § 69 Abs. 4).
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Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



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