Anpassung des Pflichtschulerhaltungs‑Grundsatzgesetzes an aktuelle Rechtslage
Ministerialentwurf vom 08.05.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Pflichtschulerhaltungs‑Grundsatzgesetz, um veraltete Verweise auf das Schulorganisationsgesetz zu aktualisieren, ein Inkrafttretens‑ und Durchführungsdatum festzulegen und die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums zu modernisieren.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/9/2005XXII
Primarstufe
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Pflichtschulerhaltungs‑Grundsatzgesetz, um veraltete Verweise auf das Schulorganisationsgesetz zu aktualisieren, ein Inkrafttretens‑ und Durchführungsdatum festzulegen und die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums zu modernisieren.Schwerpunkte
- Der Verweis in § 14 Abs. 2 wird von einer festen, veralteten Angabe auf die aktuelle Fassung des Schulorganisationsgesetzes aktualisiert.
- Ein neuer § 19 Abs. 8 legt fest, dass das geänderte Gesetz gegenüber den Ländern mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt und die dazugehörigen Ausführungsgesetze bis zum 1. September 2006 erlassen werden müssen.
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