Erweiterung von Steuer‑ und Fördermaßnahmen für Mitarbeiterbeteiligungen, Bildung, Pflege und Zukunftsvorsorge
Ministerialentwurf vom 12.05.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Einkommensteuergesetz, das Wohnbauförderungsgesetz und das Bausparkassengesetz. Er erweitert steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen auf Sparkassen, führt neue Rückforderungsregeln ein, legt eine Mindestlaufzeit für Überbrückungsrenten fest und ermöglicht Einmalerlagen in der Zukunftsvorsorge. Zudem dürfen Bausparkassen künftig Kredite für Bildung und Pflege vergeben, während die Steuervergünstigungen für neue Wohnbauanleihen ab 1. Sept. 2005 enden.Bundesministerium für Finanzen5/13/2005XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Einkommensteuergesetz, das Wohnbauförderungsgesetz und das Bausparkassengesetz. Er erweitert steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen auf Sparkassen, führt neue Rückforderungsregeln ein, legt eine Mindestlaufzeit für Überbrückungsrenten fest und ermöglicht Einmalerlagen in der Zukunftsvorsorge. Zudem dürfen Bausparkassen künftig Kredite für Bildung und Pflege vergeben, während die Steuervergünstigungen für neue Wohnbauanleihen ab 1. Sept. 2005 enden.Schwerpunkte
- Der Entwurf erweitert die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen, sodass sie nun auch für Sparkassen gelten, wenn diese im selben Sektor oder Haftungsverbund mit dem Arbeitgeber verbunden sind.
- Die Rückforderung von zu Unrecht erstatteter Einkommen‑ bzw. Lohnsteuer wird nur dann durchgeführt, wenn die zurückgezahlten Beträge nicht für Wohn‑, Bildungs‑ oder Pflegezwecke verwendet werden.
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