Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen 25 %igen Forschungsfreibetrag für KMU ein, verschärft Meldepflichten bei Arbeitsbeginn und stärkt die Vollziehungsbefugnisse der Finanzämter. Zudem werden Strafrahmen im Finanzstrafgesetz erhöht und Mittel für Breitbandausbau sowie Forschung bereitgestellt.Bundesministerium für Finanzen5/18/2005XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen 25 %igen Forschungsfreibetrag für KMU ein, verschärft Meldepflichten bei Arbeitsbeginn und stärkt die Vollziehungsbefugnisse der Finanzämter. Zudem werden Strafrahmen im Finanzstrafgesetz erhöht und Mittel für Breitbandausbau sowie Forschung bereitgestellt.Schwerpunkte
- Ein Forschungsfreibetrag von 25 % wird für auftragsbezogene Forschung eingeführt, zusätzlich eine Forschungsprämie von 8 % unter bestimmten Bedingungen.
- Arbeitgeber müssen die Daten von neu eingestellten Arbeitnehmern (Name, Versicherungsnummer, Wohnsitz) bei Dienstantritt elektronisch an das Finanzamt oder den zuständigen Krankenversicherungsträger melden; bei technischen Problemen ist Telefon, Fax oder schriftliche Meldung zulässig.
Dokumente (PDFs)
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