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Forschungsfreibetrag, erweiterte Meldungen & strengere Kontrollen
Ministerialentwurf vom 17.05.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen 25 %igen Forschungsfreibetrag für KMU ein, verschärft Meldepflichten bei Arbeitsbeginn und stärkt die Vollziehungsbefugnisse der Finanzämter. Zudem werden Strafrahmen im Finanzstrafgesetz erhöht und Mittel für Breitbandausbau sowie Forschung bereitgestellt.
Bundesministerium für Finanzen5/18/2005XXII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen 25 %igen Forschungsfreibetrag für KMU ein, verschärft Meldepflichten bei Arbeitsbeginn und stärkt die Vollziehungsbefugnisse der Finanzämter. Zudem werden Strafrahmen im Finanzstrafgesetz erhöht und Mittel für Breitbandausbau sowie Forschung bereitgestellt.

Schwerpunkte

  • Ein Forschungsfreibetrag von 25 % wird für auftragsbezogene Forschung eingeführt, zusätzlich eine Forschungsprämie von 8 % unter bestimmten Bedingungen.
  • Arbeitgeber müssen die Daten von neu eingestellten Arbeitnehmern (Name, Versicherungsnummer, Wohnsitz) bei Dienstantritt elektronisch an das Finanzamt oder den zuständigen Krankenversicherungsträger melden; bei technischen Problemen ist Telefon, Fax oder schriftliche Meldung zulässig.
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Finz Alfred, Dr.

ÖVP


9 - Wien



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