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Erweiterung der Tierarzneimittel‑Kaskadenregelung und Einführung von Wartezeiten
Ministerialentwurf vom 28.07.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Tierarzneimittelkontrollgesetz, führt eine Kaskadenregelung für Notfälle ein, legt Wartezeiten für Lebensmittelrückstände fest und definiert Ausnahmen für Impfstoffe und homöopathische Mittel.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/29/2005XXII
Tierschutz
Tiermedizin

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Tierarzneimittelkontrollgesetz, führt eine Kaskadenregelung für Notfälle ein, legt Wartezeiten für Lebensmittelrückstände fest und definiert Ausnahmen für Impfstoffe und homöopathische Mittel.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert nun Tierarzneimittel auch für Tiere, die nicht zur Lebensmittelproduktion dienen, und erweitert damit den Geltungsbereich.
  • Bei Therapienotstand dürfen Tierärzte, unter ihrer persönlichen Verantwortung, nicht‑zugelassene Medikamente einsetzen – entweder ein für eine andere Tierart zugelassenes Mittel, ein Humanarzneimittel mit zugelassenem Wirkstoff oder ein eigens hergestelltes Präparat.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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