Novellierung des Grundsatzgesetzes zu Wald‑ und Weidenutzungsrechten
Ministerialentwurf vom 07.08.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Grundsatzgesetz von 1951, weil Teile davon verfassungswidrig waren. Er führt klare Regeln zur Bewertung von Grundstücken und Nutzungsrechten ein und legt fest, wann die Zustimmung der Beteiligten nötig ist.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/8/2005XXII
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Grundsatzgesetz von 1951, weil Teile davon verfassungswidrig waren. Er führt klare Regeln zur Bewertung von Grundstücken und Nutzungsrechten ein und legt fest, wann die Zustimmung der Beteiligten nötig ist.Schwerpunkte
- Der Wert der abzutretenden Grundstücke wird ermittelt und mit dem Wert der abzulösenden Nutzungsrechte verglichen; die Differenz muss in Geld ausgeglichen werden.
- Bei der Bewertung der abzutretenden Flächen sind Ertragsfähigkeit, Nutzungsmöglichkeiten und weitere wertbestimmende Kriterien zu berücksichtigen.
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