<!--[-->Novelle des Immissionsschutzgesetzes‑Luft (Erweiterung um Programme, Zielwerte & Verkehrsmaßnahmen)<!--]-->
Novelle des Immissionsschutzgesetzes‑Luft (Erweiterung um Programme, Zielwerte & Verkehrsmaßnahmen)
Ministerialentwurf vom 07.08.2005

Zusammenfassung

Der Ministerialentwurf ändert das Immissionsschutzgesetz‑Luft: neue Programme, Umweltprüfungen und Zielwerte für Feinstaub, NO₂ sowie Schwermetalle/PAH werden eingeführt; Verkehrsbeschränkungen werden präzisiert.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/8/2005XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Der Ministerialentwurf ändert das Immissionsschutzgesetz‑Luft: neue Programme, Umweltprüfungen und Zielwerte für Feinstaub, NO₂ sowie Schwermetalle/PAH werden eingeführt; Verkehrsbeschränkungen werden präzisiert.

Schwerpunkte

  • Ein neues Programm‑Verfahren (§ 9a) wird eingeführt, das nach einer Grenzwert‑ oder Zielwert‑Überschreitung innerhalb von 24 Monaten ein umfassendes Maßnahmenprogramm vorsieht.
  • Die Definition von PM2,5 wird in § 2 Abs. 5b aufgenommen – Partikel bis 2,5 µm mit einer Abscheidewirksamkeit von 50 % gelten als PM2,5.
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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