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Einführung eines Kombilohn‑Modells zur Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor
Ministerialentwurf vom 24.08.2005

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt ein Kombilohn‑Modell ein, das Arbeitslose im Niedriglohnsektor mit einem Arbeitnehmer‑ und einem Arbeitgeberzuschuss unterstützt. Die Förderung gilt ein Jahr lang, ist auf 1 000 € brutto begrenzt und wird auch für Personen unter 25 Jahren geöffnet.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/25/2005XXII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt ein Kombilohn‑Modell ein, das Arbeitslose im Niedriglohnsektor mit einem Arbeitnehmer‑ und einem Arbeitgeberzuschuss unterstützt. Die Förderung gilt ein Jahr lang, ist auf 1 000 € brutto begrenzt und wird auch für Personen unter 25 Jahren geöffnet.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 34a im Arbeitsmarktservicegesetz schafft die Kombilohn‑Förderung, bei der Arbeitslose bis zu 50 % ihres letzten Arbeitslosengeldes als Zuschuss erhalten und Arbeitgeber 15 % des Bruttolohns als Lohnsubvention bekommen.
  • Die Kombilohn‑Förderung ist zeitlich befristet: maximal ein Jahr, die Bruttobezüge dürfen 1 000 € nicht überschreiten und höchstens zwei Sonderzahlungen werden berücksichtigt.
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Bartenstein Martin, Dr.

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