Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert die Familienhospizkarenz: Wahl‑ und Pflegekinder dürfen Sterbebegleitung für ihre Pflege‑ bzw. Adoptiveltern beantragen, und die maximale Dauer der Begleitung schwer erkrankter Kinder wird von sechs auf neun Monate erhöht. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2006 und verursachen kaum zusätzliche Kosten.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/12/2005XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert die Familienhospizkarenz: Wahl‑ und Pflegekinder dürfen Sterbebegleitung für ihre Pflege‑ bzw. Adoptiveltern beantragen, und die maximale Dauer der Begleitung schwer erkrankter Kinder wird von sechs auf neun Monate erhöht. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2006 und verursachen kaum zusätzliche Kosten.Schwerpunkte
- Wahl‑ und Pflegekinder können künftig Sterbebegleitung für ihre Pflege‑ bzw. Adoptiveltern verlangen.
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Karenz wird das Entgelt des letzten vollen Kalendermonats vor Beginn der Maßnahme für die Berechnung der Abfertigung verwendet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.