Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft die Einbürgerungsbedingungen, führt Integrations‑ und Sicherheitsprüfungen ein und erleichtert die Beibehaltung sowie die Wiedereinbürgerung in bestimmten Fällen.Bundesministerium für Inneres9/16/2005XXII
Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft die Einbürgerungsbedingungen, führt Integrations‑ und Sicherheitsprüfungen ein und erleichtert die Beibehaltung sowie die Wiedereinbürgerung in bestimmten Fällen.Schwerpunkte
- Ein Fremder erhält die Staatsbürgerschaft nur, wenn er mindestens zehn Jahre rechtmäßig im Land gelebt hat, davon fünf Jahre niedergelassen, ein gesichertes Einkommen nachweist und die Sprach‑ sowie Integrationsprüfung besteht.
- Eine Einbürgerung wird ausgeschlossen, wenn der Antragsteller wegen vorsätzlicher Straftaten, Finanzvergehen, laufender Strafverfahren oder Aufenthaltsverboten verurteilt bzw. angeklagt ist.
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