Bundesgesetz zur Organisation der Pädagogischen Hochschulen (2005)
Ministerialentwurf vom 20.09.2005Zusammenfassung
Das Bundesgesetz 2005 etabliert öffentliche Pädagogische Hochschulen als eigenständige Institutionen, regelt deren Organisationsstruktur, das Studium (BEd, ECTS) und legt Beiträge sowie Finanzierungsregeln fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/21/2005XXII
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz 2005 etabliert öffentliche Pädagogische Hochschulen als eigenständige Institutionen, regelt deren Organisationsstruktur, das Studium (BEd, ECTS) und legt Beiträge sowie Finanzierungsregeln fest.Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen als eigenständige Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Lehramtsaus‑, Fort‑ und Weiterbildung anbieten dürfen.
- Die zentrale Governance besteht aus dem Hochschulrat, dem Rektorat (Rektor/in + Vizerektor/innen) und der Studienkommission; die Organe erhalten klare Auswahl‑ und Befugnisregeln.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.