Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das österreichische Steuerrecht: verpflichtende Angaben zu Forschungs‑ und Bildungsfreibeträgen, EU‑Quellensteuer‑Anpassungen, einheitliche Veranlagung für Unternehmensgruppen, elektronische Meldungen (e‑Zoll, FinanzOnline) und neue Verbandsverantwortlichkeit im Finanzstrafgesetz.Bundesministerium für Finanzen9/26/2005XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das österreichische Steuerrecht: verpflichtende Angaben zu Forschungs‑ und Bildungsfreibeträgen, EU‑Quellensteuer‑Anpassungen, einheitliche Veranlagung für Unternehmensgruppen, elektronische Meldungen (e‑Zoll, FinanzOnline) und neue Verbandsverantwortlichkeit im Finanzstrafgesetz.Schwerpunkte
- Ein Forschungs‑ und Bildungsfreibetrag wird künftig nur noch wirksam, wenn er in der Steuererklärung an der dafür vorgesehenen Stelle eingetragen ist; die Angabe wird verpflichtend gemacht.
- Das EU‑Quellensteuergesetz wird dahingehend geändert, dass indirekt gehaltene Beteiligungen (z. B. Dachfonds) ebenfalls in die 15‑Prozent‑Grenze einbezogen werden und die Meldung ausschließlich über FinanzOnline erfolgen muss.
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