<!--[-->Novelle zum Verkehrs‑Arbeitsinspektionsgesetz – Klarstellung, Meldepflicht und Gebührenregelung<!--]-->
Novelle zum Verkehrs‑Arbeitsinspektionsgesetz – Klarstellung, Meldepflicht und Gebührenregelung
Ministerialentwurf vom 12.10.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Verkehrs‑Arbeitsinspektionsgesetz: Er erweitert die Zuständigkeit auf Seilbahn‑ und Kraftfahrbetriebe, legt fest, dass Inspektoren freie Fahrt auf Eisen‑, Straßen‑ und Kraftfahrlinien nutzen dürfen, führt eine neue Meldepflicht für Arbeitsunfälle ein und erlaubt dem Verkehrsminister, Kommissionsgebühren erst ab einer kosten‑deckenden Höhe zu erheben.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/13/2005XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Verkehrs‑Arbeitsinspektionsgesetz: Er erweitert die Zuständigkeit auf Seilbahn‑ und Kraftfahrbetriebe, legt fest, dass Inspektoren freie Fahrt auf Eisen‑, Straßen‑ und Kraftfahrlinien nutzen dürfen, führt eine neue Meldepflicht für Arbeitsunfälle ein und erlaubt dem Verkehrsminister, Kommissionsgebühren erst ab einer kosten‑deckenden Höhe zu erheben.

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Zuständigkeit für Kraftfahrbetriebe der ÖBB und der Österreichischen Post, damit die neue ÖBB‑Postbus GmbH eindeutig erfasst wird.
  • Einfügung einer neuen Ziffer, die Seilbahnunternehmen im Sinne des Seilbahngesetzes von 2003 ausdrücklich in das Gesetz einbezieht.
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Mainoni Eduard, Mag.

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5 - Salzburg



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