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Einbeziehung des Behindertensports in die Bundes‑Sportförderung
Ministerialentwurf vom 01.04.2003

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bundes‑Sportförderungsgesetz, um den Behindertensport in die besondere Förderungsbasis einzubeziehen und 1,5 Mio. € zusätzliche Mittel für innovative Projekte, Mädchen‑ und Frauensport sowie gesundheitsfördernde Bewegungsprogramme bereitzustellen.
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport4/2/2003XXII
Sport

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bundes‑Sportförderungsgesetz, um den Behindertensport in die besondere Förderungsbasis einzubeziehen und 1,5 Mio. € zusätzliche Mittel für innovative Projekte, Mädchen‑ und Frauensport sowie gesundheitsfördernde Bewegungsprogramme bereitzustellen.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von § 8 Abs. 3 wird erweitert, um die wichtigsten Behindertensport‑Verbände als förderungsberechtigte Vereinigungen aufzunehmen.
  • Die Verteilung der besonderen Fördermittel wird neu geregelt: 1,4 vH an den Behindertensportverband, je 0,1 vH an das Paralympische Committee und Special Olympics, sowie 2,4 vH für besondere Zwecke (z. B. innovative Projekte, Mädchen‑ und Frauensport).
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Schüssel Wolfgang, Dr.

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