<!--[-->Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 – Erweiterte FMA‑Befugnisse und höhere Geldstrafen<!--]-->
Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 – Erweiterte FMA‑Befugnisse und höhere Geldstrafen
Ministerialentwurf vom 24.10.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf FMA‑ÄG 2005 stärkt die Aufsichtsbefugnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde und erhöht in vielen Finanzgesetzen die Höchststrafen von 7 000 Euro bis zu 50 000 Euro.
Bundesministerium für Finanzen10/25/2005XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf FMA‑ÄG 2005 stärkt die Aufsichtsbefugnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde und erhöht in vielen Finanzgesetzen die Höchststrafen von 7 000 Euro bis zu 50 000 Euro.

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse: Die FMA darf künftig Daten erheben, Vor-Ort‑Einsicht in Unterlagen nehmen und bei Verdacht auf Verstöße unverzüglich Maßnahmen ergreifen, auch ohne vorheriges Strafverfahren.
  • Erhöhung der Geldstrafen im Bankwesengesetz: Die Höchststrafe für unerlaubte Bankgeschäfte wird von 20 000 Euro auf 50 000 Euro angehoben.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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