Anpassung des SV‑EG an EU‑Regelungen und Aufhebung überholter Vorschriften
Ministerialentwurf vom 27.11.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das SV‑EG, sodass für im Ausland selbständig Tätige die Steuerbehörde die Einkünfte bestimmt, und hebt veraltete §§ 4, 5 und 6a auf.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz11/28/2005XXII
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das SV‑EG, sodass für im Ausland selbständig Tätige die Steuerbehörde die Einkünfte bestimmt, und hebt veraltete §§ 4, 5 und 6a auf.Schwerpunkte
- Die Beitragsbemessung für im Ausland selbständig Tätige richtet sich nach der Entscheidung der jeweiligen Steuerbehörde über die dort erzielten Einkünfte.
- § 4 wird aufgehoben, weil die Pensionsharmonisierung seit dem 1. Jänner 2005 die freiwilligen Versicherungszeiten bereits als Beitragszeiten anerkennt.
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