<!--[-->Bundesverfassungsgesetz zur Ratifikation des EU‑Beitrittsvertrages Bulgarien/Rumänien<!--]-->
Bundesverfassungsgesetz zur Ratifikation des EU‑Beitrittsvertrages Bulgarien/Rumänien
Ministerialentwurf vom 30.11.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt, dass der Beitrittsvertrag Bulgariens und Rumäniens zur EU nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und Bundesrat ratifiziert werden kann.
Bundeskanzleramt12/1/2005XXII
Europäische Union
internationales Abkommen

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt, dass der Beitrittsvertrag Bulgariens und Rumäniens zur EU nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und Bundesrat ratifiziert werden kann.

Schwerpunkte

  • Der Ratifikationsbeschluss des Beitrittsvertrages muss vom Nationalrat mit einer Zweidrittelmehrheit in Anwesenheit mindestens der Hälfte seiner Mitglieder gefasst werden.
  • Auch der Bundesrat muss dem Beitrittsvertrag mit derselben Zweidrittelmehrheit und Anwesenheitsquote zustimmen.
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Gorbach Hubert

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