Winterreifen‑ und Schneekettenpflicht für schwere Nutzfahrzeuge (27. KFG‑Novelle)
Ministerialentwurf vom 15.12.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz, um für schwere Nutzfahrzeuge von November bis März Winterreifen und Schneekettenpflicht einzuführen. Ausnahmen gelten für Spezial‑ und Heeresfahrzeuge. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2006 vorgesehen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/16/2005XXII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz, um für schwere Nutzfahrzeuge von November bis März Winterreifen und Schneekettenpflicht einzuführen. Ausnahmen gelten für Spezial‑ und Heeresfahrzeuge. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2006 vorgesehen.Schwerpunkte
- Für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gilt von 1. November bis 31. März eine Winterreifenpflicht; an mindestens einer Antriebsachse muss ein M+S‑Reifen montiert sein.
- Der Lenker muss während derselben Zeit Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen und darf sie nur benutzen, wenn sie nötig und verkehrssicher befestigt sind.
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