<!--[0-->Bundes‑Behindertengleichstellungs‑Begleitgesetz – Anpassung von Formulierungen und Notariatsaktbefreiung<!--]-->
Bundes‑Behindertengleichstellungs‑Begleitgesetz – Anpassung von Formulierungen und Notariatsaktbefreiung
Ministerialentwurf vom 21.12.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert zahlreiche Gesetze, indem er diskriminierende Formulierungen wie „körperliche oder geistige Eignung“ durch neutralere Begriffe ersetzt und das Notariatsaktsgesetz für Menschen mit Behinderungen anpasst. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2006.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/22/2005XXII
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Der Entwurf ersetzt in vielen Gesetzen die diskriminierenden Formulierungen „körperliche oder geistige Eignung“ durch den neutralen Begriff „gesundheitliche Eignung“ bzw. „für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderliche Eignung“.
  • Das Notariatsaktsgesetz wird geändert, sodass Personen mit Behinderung (Blind, Gehörlos, Stumm) von der Notariatsaktpflicht befreit werden, wenn sie ein technisches Hilfsmittel oder eine Vertrauensperson zur Kenntnisnahme des Urinhalts nutzen.
Regierungsvorlage
Bündelgesetz zur Behindertengleichstellung
einfache Mehrheit 24.05.2006
Gesetz
Image of politician Haubner Ursula © Parlamentsdirektion

Haubner Ursula

BZÖ

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
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