Bundes‑Behindertengleichstellungs‑Begleitgesetz – Anpassung von Formulierungen und Notariatsaktbefreiung
Ministerialentwurf vom 21.12.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert zahlreiche Gesetze, indem er diskriminierende Formulierungen wie „körperliche oder geistige Eignung“ durch neutralere Begriffe ersetzt und das Notariatsaktsgesetz für Menschen mit Behinderungen anpasst. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2006.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/22/2005XXII
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Der Entwurf ersetzt in vielen Gesetzen die diskriminierenden Formulierungen „körperliche oder geistige Eignung“ durch den neutralen Begriff „gesundheitliche Eignung“ bzw. „für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderliche Eignung“.
- Das Notariatsaktsgesetz wird geändert, sodass Personen mit Behinderung (Blind, Gehörlos, Stumm) von der Notariatsaktpflicht befreit werden, wenn sie ein technisches Hilfsmittel oder eine Vertrauensperson zur Kenntnisnahme des Urinhalts nutzen.
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