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Pensionsreform – Erleichterungen für Schwerarbeiter und erweiterte Witwen‑/Witwerpension
Ministerialentwurf vom 14.12.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Pensionsrecht an: Er erleichtert den Ruhestand bei Schwerarbeit, senkt Abschläge und erweitert den Beobachtungszeitraum für Witwen‑/Witwerpensionen, mit Übergangsregelungen bis Ende 2019.
Bundeskanzleramt12/15/2005XXII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Pensionsrecht an: Er erleichtert den Ruhestand bei Schwerarbeit, senkt Abschläge und erweitert den Beobachtungszeitraum für Witwen‑/Witwerpensionen, mit Übergangsregelungen bis Ende 2019.

Schwerpunkte

  • Für Schwerarbeitspensionen reicht nun ein Nachweis von mindestens 120 Schwerarbeitsmonaten innerhalb der letzten 240 Monate.
  • Ein vorzeitiger Ruhestand kann bereits ab dem Monat nach Vollendung des 60. Lebensjahres beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Gorbach Hubert

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