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SVÄG 2006 – Reform des Sozialversicherungsrechts
Ministerialentwurf vom 14.12.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf SVÄG 2006 ändert das Sozialversicherungsgesetz, um Versicherungs‑ und Schwerarbeitszeiten zu vereinheitlichen, die Berechnung von Witwen‑/Witwerpensionen zu erweitern und die Voraussetzungen für Schwerarbeitspensionen zu lockern. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2006, mit Übergangsregelungen bis 2019.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/15/2005XXII
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf SVÄG 2006 ändert das Sozialversicherungsgesetz, um Versicherungs‑ und Schwerarbeitszeiten zu vereinheitlichen, die Berechnung von Witwen‑/Witwerpensionen zu erweitern und die Voraussetzungen für Schwerarbeitspensionen zu lockern. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2006, mit Übergangsregelungen bis 2019.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf stellt klar, dass Reisekostenerstattungen für freie Dienstnehmer:innen beitragsfrei bleiben, indem § 26 EStG analog angewendet wird.
  • Versicherungszeiten werden künftig als "Versicherungs‑ und Schwerarbeitszeiten" bezeichnet, um die Feststellung von Schwerarbeitszeiten zu vereinfachen.
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Dolinschek Sigisbert

BZÖ


2 - Kärnten



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