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Änderungen des Weingesetzes 1999 – Ergänzung, Schwellenwertanpassungen & Streichungen
Ministerialentwurf vom 19.01.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Weingesetz 1999: Er erweitert den Geltungsbereich um die Abfüllung, erhöht Produktionsschwellen und streicht veraltete Formulierungen. Das Inkrafttreten ist für den 1. August 2006 vorgesehen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/20/2006XXII
Wein
Weinbau

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Weingesetz 1999: Er erweitert den Geltungsbereich um die Abfüllung, erhöht Produktionsschwellen und streicht veraltete Formulierungen. Das Inkrafttreten ist für den 1. August 2006 vorgesehen.

Schwerpunkte

  • In § 10 Abs. 1 Z 1 wird nach dem Wort „Herstellung“ die Wortfolge „und die Abfüllung“ eingefügt, sodass die Regelung nun sowohl die Weinherstellung als auch das Abfüllen von Wein umfasst.
  • In § 31 Abs. 12 wird das Wort „vier“ durch „fünf“ ersetzt und die Menge von „10 000“ auf „20 000“ Liter erhöht, wodurch höhere Produktionsmengen zulässig werden.
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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