Novellierung des Tierärztegesetzes – neue Qualifikationen, erweiterte Zuständigkeiten und gendergerechte Ministerialbezeichnung
Ministerialentwurf vom 23.01.2006Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Tierärztegesetz: Er definiert Tierärzte als Gesundheitsberuf, erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Bedienstete, führt ein Praxisjahr für die Hausapotheke ein und passt die Ministerialbezeichnung gendergerecht an. Das Gesetz tritt im Februar 2006 in Kraft, mit speziellen Übergangsfristen bis Ende 2008.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/24/2006XXII
Tierschutz
Tiermedizin
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Tierärztegesetz: Er definiert Tierärzte als Gesundheitsberuf, erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Bedienstete, führt ein Praxisjahr für die Hausapotheke ein und passt die Ministerialbezeichnung gendergerecht an. Das Gesetz tritt im Februar 2006 in Kraft, mit speziellen Übergangsfristen bis Ende 2008.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext definiert Tierärzte nun ausdrücklich als Angehörige eines Gesundheitsberufes, um die Bedeutung des Berufs für die öffentliche Gesundheit zu betonen.
- Die Gruppe der Bediensteten, die vom Gesetz erfasst werden, wird um die Angestellten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit erweitert.
Dokumente (PDFs)
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