<!--[-->Anpassung der IESG‑Zuschlagssätze 2000‑2005 und Rückerstattungsregelungen<!--]-->
Anpassung der IESG‑Zuschlagssätze 2000‑2005 und Rückerstattungsregelungen
Ministerialentwurf vom 25.01.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz um einen neuen § 19, der für die Jahre 2000‑2005 gestaffelte Zuschlagssätze festlegt und Rückerstattungen an betroffene Arbeitgeber vorsieht.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/26/2006XXII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz um einen neuen § 19, der für die Jahre 2000‑2005 gestaffelte Zuschlagssätze festlegt und Rückerstattungen an betroffene Arbeitgeber vorsieht.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 19 wird eingeführt, der Sonderbestimmungen für die Zuschlagshöhe in den Jahren 2000‑2005 enthält.
  • Die Zuschlagssätze werden für die jeweiligen Beitragsperioden festgelegt: 0,4 % (2000‑2002), 0,6 % (2003) und 0,7 % (2004‑2005).
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Bartenstein Martin, Dr.

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