Anpassung der IESG‑Zuschlagssätze 2000‑2005 und Rückerstattungsregelungen
Ministerialentwurf vom 25.01.2006Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz um einen neuen § 19, der für die Jahre 2000‑2005 gestaffelte Zuschlagssätze festlegt und Rückerstattungen an betroffene Arbeitgeber vorsieht.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/26/2006XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz um einen neuen § 19, der für die Jahre 2000‑2005 gestaffelte Zuschlagssätze festlegt und Rückerstattungen an betroffene Arbeitgeber vorsieht.Schwerpunkte
- Ein neuer § 19 wird eingeführt, der Sonderbestimmungen für die Zuschlagshöhe in den Jahren 2000‑2005 enthält.
- Die Zuschlagssätze werden für die jeweiligen Beitragsperioden festgelegt: 0,4 % (2000‑2002), 0,6 % (2003) und 0,7 % (2004‑2005).
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