<!--[-->Novelle 2006 des Wasserrechtsgesetzes – Verwaltungsvereinfachung und neue Anzeigeverfahren<!--]-->
Novelle 2006 des Wasserrechtsgesetzes – Verwaltungsvereinfachung und neue Anzeigeverfahren
Ministerialentwurf vom 01.02.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Wasserrechtsgesetz 1959, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen: bei nicht‑bedeutenden Anlagen entfällt die Kollaudierung und Nachprüfung, ein Anzeigeverfahren wird für bestimmte Erdwärmepumpen eingeführt, und Schutzgebietsregeln werden stärker an die Bewilligung geknüpft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/2/2006XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Wasserrechtsgesetz 1959, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen: bei nicht‑bedeutenden Anlagen entfällt die Kollaudierung und Nachprüfung, ein Anzeigeverfahren wird für bestimmte Erdwärmepumpen eingeführt, und Schutzgebietsregeln werden stärker an die Bewilligung geknüpft.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext wird an mehreren Stellen sprachlich angepasst (z. B. „Anhang H“ → „Anhang G“, „Anhanges D“ → „Anhanges C“).
  • Für Tiefsonden‑ und Wasser‑Wärmepumpen‑Anlagen wird künftig das Anzeigeverfahren (§ 114) anstelle eines Genehmigungsverfahrens angewendet.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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